Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - "Wohnmobilstellplatz Föhr"

Vermieter: UWS Sörensen GbR, Strunwai 16, 25938 Utersum

1. Anreise / Abreise

Die Anreise kann ab 08:00 Uhr erfolgen.
Anrecht auf einen Stellplatz besteht erst ab 15:00 Uhr.
Die Anreise muss bis spätestens 22:00 Uhr erfolgen.
Frühere oder spätere Anreisen sind aufgrund der Nachtruhe ausgeschlossen.
Anreisen halten auf dem Vorplatz und checken erst ein. Eine Einfahrt ist erst nach dem Check-In an
der Rezeption und der Einweisung durch den Betreiber erlaubt.
Check-In-Zeiten sind von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Angemeldete Anreisen nach 18:00 Uhr bekommen eine Information zum Check-In und den zur
Verfügung stehenden Plätzen als Aushang an die Bürotür gehangen und checken dann selbstständig
am Terminal ein.
Anreisen vor 9:00 Uhr oder in der Mittagsruhe zwischen 12:00 und 15:00 Uhr müssen auf die
Öffnung der Rezeption warten und werden dann zu den Check-In-Zeiten eingecheckt.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen und den Vermieter über eine
verspätete Anreise nicht benachrichtigt haben, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter oder
dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Die Abreise muss am gebuchten Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.

2. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Die Kontoverbindung für die Überweisung der Anzahlung lautet:


UWS Sörensen GbR
IBAN: DE94 2179 1906 0000 5974 06
Vereinigte VR Bank eG


Als Verwendungszweck ist die Buchungsnummer anzugeben.
Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Nebensaison die Stellplatzgebühr ohne Nebenkosten für
eine Nacht.
Für alle Reservierungen, die drei oder mehr Nächte in der Hauptsaison beinhalten, muss als
Anzahlung die reine Stellplatzgebühr für drei Nächte nach Hauptsaison-Tarif geleistet werden.
Bei Reservierungen die nur ein oder zwei Nächte in der Hauptsaison enthalten, sind entsprechend
nur eine bzw. zwei Nächte des Hauptsaison-Tarifs anzuzahlen.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto des Vermieters.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die
Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nach der erfolgten Anzahlung wird die Zahlung des Restbetrages bei Anreise vor Ort fällig.
Die Bezahlung ist möglich per EC (Girocard, Maestro, V-Pay) oder Kreditkarte (Visa oder
Mastercard) am Terminal. Barzahlungen können nur während den Bürozeiten an der Rezeption
vorgenommen werden.
Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Anreise höchstens drei Werktage nach der Buchung
erfolgt, wird der Vermieter in der Regel auf die Forderung einer Anzahlung verzichten.
Der Stellplatzpreis beinhaltet den Stellplatz, Frischwasser, Abwasserentsorgung, Toilettenbenutzung
und Müll.
Weitere Personen als nach aktuellem Tarif im Stellplatzpreis mit enthalten sind sowie mitgeführte
Hunde werden gesondert berechnet.
Stromverbrauch, Dusche und Waschmaschine/Trockner werden nach Verbrauch über ein Camp-
Card-System abgerechnet.
Außerdem wird die Kurtaxe in aktuell geltender Höhe berechnet und an die Gemeinde abgeführt.

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet
(Stornogebühr):
Die Stornogebühr beträgt ab dem 14. Tag vor Mietbeginn die Höhe der geforderten Anzahlung bei
Reservierung (siehe Punkt 2). Somit wird die Anzahlung in diesem Fall mit der anfallenden
Stornogebühr verrechnet und daher nicht erstattet.
Jeder Rücktritt, auch wenn zeitiger als 14 Tage vor Mietbeginn erfolgt, wird mit einer Stornogebühr
in Höhe von 5,00€ für Bankgebühren und Verwaltungsaufwand berechnet, sofern eine
Rücküberweisung durch uns nötig ist. Diese Gebühr wird nicht zusätzlich erhoben, sondern stellt
nur eine Mindestgebühr für diesen Fall dar.
Anzahlungen die freiwillig über die Anforderung hinaus geleistet wurden werden in jedem Fall
erstattet.
Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Für die Erstattung ist die Mitteilung einer Bankverbindung notwendig.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt
werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Eine vorzeitige Abreise ist gleichbedeutend mit einer Stornierung der Restlaufzeit der
ursprünglichen Buchung. Entsprechend wird die Stornogebühr abhängig von Haupt- oder
Nebensaison fällig und die Differenz zur bei Anreise geleisteten Zahlung wird erstattet.

4. Umbuchungen

Umbuchungen sind nur bis 15 Tage vor Anreise möglich. Eine Umbuchung für eine Reservierung
ist kostenfrei möglich. Ab der zweiten Umbuchung für die gleiche Reservierung wird eine Gebühr
in Höhe von 5,00€ für Verwaltungsaufwand berechnet. Diese erscheint bei Anreise mit auf der
Rechnung und ist dann entsprechend mit zu zahlen.
Wenn Sie kurzfristig, also 14 Tage oder weniger vor Anreise auf einen späteren Zeitpunkt
umbuchen, ist dies gleichbedeutend mit dem Rücktritt von der ursprünglichen Buchung und dann
folgender Neubuchung. Dann fällt die Stornogebühr (siehe: 3. Rücktritt) an und die Buchung ist neu
anzuzahlen.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Außenanlagen, Versorgungseinrichtungen und
Sanitärbereich) pfleglich zu behandeln.
Die Stellplätze sind wie vorgesehen zu befahren. Haben diese einen befestigten Bereich, ist das
Fahrzeug auch dort abzustellen. Die Fahrtrichtung ergibt sich daraus.
Das Auslegen von Matten oder Teppichen auf den Rasenflächen ist nicht erlaubt.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich bei der Platzverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Platzverwaltung
gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Platzes
bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner
gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

6. Hunde

Hunde sind grundsätzlich willkommen.
Diese sind bei der Buchung oder spätestens bei Anreise anzugeben und werden nach dem aktuell
gültigen Tarif berechnet.
Es herrscht ausnahmslos Leinenpflicht für Hunde auf dem Platz.
Die Ausscheidungen Ihres Hundes müssen Sie selbstverständlich sofort beseitigen.
Um Ihren Hund urinieren zu lassen, wird das Stellplatzgelände nach aller Möglichkeit verlassen.
Mitgeführte Hunde müssen die Nächte mit im Fahrzeug verbringen.
Anderen Gäste dürfen durch Hunde nicht dauerhaft gestört werden.
Sollten berechtigte Beschwerden anderer Gäste über Ruhestörung durch einen Hund beim Betreiber
eingehen und die Ruhestörung dann trotz einer Ermahnung durch den Betreiber weiter andauern,
muss der Halter für eine Lösung sorgen.
(Hier bleibt in der Regel nur die vorzeitige Abreise oder die Unterbringung des Hundes für den Rest
des Aufenthaltes an anderer Stelle. Hundepensionen sind auf der Insel vorhanden.)
Werden die Regeln nicht eingehalten, behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung
des Vertrages aus wichtigem Grund sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes
vor.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist hier nachzulesen:
wohnmobile-foehr.de/datenschutzerklaerung

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-,
Wasser- oder Internetausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B.
behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche
Begebenheiten.
Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist
ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-
prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter
behält sich Änderungen der Ausstattung vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.